
Legen Sie Im Ruhestand mehr Fokus auf Gesundheit um aktiv und gesund zu bleiben, ist für viele Rentnerinnen und Rentner ein wichtiges Ziel. Auch die Frage der Krankenversicherung spielt eine zentrale Rolle. Hier sind einige Tipps und Informationen dazu:
Fit im Alter: leichte Bewegung für jeden Tag
Regelmäßige Bewegung ist entscheidend, um im Alter körperlich und geistig fit zu bleiben. Es geht nicht darum, Leistungssport zu betreiben, sondern darum, den Körper sanft und regelmäßig zu fordern.
Warum Bewegung im Alter so wichtig ist:
- Erhalt der Mobilität: Beugt Gelenksteifigkeit vor und verbessert die Beweglichkeit.
- Sturzprophylaxe: Stärkt Muskulatur und Gleichgewichtssinn, was das Sturzrisiko reduziert.
- Herz-Kreislauf-Gesundheit: Fördert die Durchblutung und hält Herz und Gefäße fit.
- Knochengesundheit: Wirkt dem Knochenabbau entgegen (Osteoporose).
- Stimmung und Psyche: Bewegung an der frischen Luft und soziale Kontakte (z.B. in Sportgruppen) wirken positiv auf die Psyche und können Depressionen vorbeugen.
- Kognitive Fähigkeiten: Regelmäßige Bewegung verbessert die Gedächtnisleistung und Konzentration.
Leichte Bewegung für jeden Tag – Beispiele und Tipps:
- Walking / Nordic Walking: Eine gelenkschonende Alternative zum Joggen. Trainiert Ausdauer, Beine, Rumpf und Arme (mit Stöcken) sowie Gleichgewicht und Koordination.
- Schwimmen / Wassergymnastik: Ideal, da das Wasser die Gelenke schont und der ganze Körper trainiert wird. Wassergymnastik bietet zudem die Möglichkeit zu sozialen Kontakten.
- Radfahren: Leichte Radtouren fördern Ausdauer und Durchblutung. Ein E-Bike kann längere Strecken erleichtern. Auch ein Heimtrainer ist eine gute Option für Zuhause.
- Tanzen: Macht Spaß, fördert soziale Kontakte und trainiert gleichzeitig Konzentration und Koordination.
- Leichtes Krafttraining: Besonders wichtig, um dem altersbedingten Muskelabbau entgegenzuwirken. Übungen mit dem eigenen Körpergewicht (z.B. Kniebeugen mit Stuhl als Hilfe, Wadenheben) oder leichten Gewichten sind gut geeignet. Viele Krankenkassen bieten Kurse an.
- Gymnastik / Gleichgewichtsübungen: Einfache Übungen im Stehen (z.B. einbeiniger Stand mit Festhalten an einem Stuhl) oder Sitzen können die Balance verbessern und Stürzen vorbeugen.
- Alltagsbewegung: Nutzen Sie jede Gelegenheit zur Bewegung: Treppen steigen statt Aufzug fahren, kurze Wege zu Fuß erledigen, Gartenarbeit.
Wichtige Hinweise:
- Beginnen Sie langsam: Steigern Sie Intensität und Dauer der Bewegung schrittweise.
- Hören Sie auf Ihren Körper: Bei Schmerzen oder Unwohlsein eine Pause machen oder einen Arzt konsultieren.
- Vielfalt ist gut: Kombinieren Sie Ausdauer-, Kraft- und Beweglichkeitsübungen.
- Gruppe oder Partner: Sport in der Gruppe motiviert und fördert soziale Kontakte.
- Ärztlicher Check-up: Sprechen Sie vor Beginn eines neuen Trainingsprogramms mit Ihrem Arzt, besonders wenn Sie Vorerkrankungen haben.
Was dir die Krankenkasse im Ruhestand bezahlt
Im Ruhestand bleiben Sie in Deutschland grundsätzlich kranken- und pflegeversichert wie im Erwerbsleben. Der Grundsatz lautet: „Im Ruhestand sind Sie kranken- und pflegeversichert wie im bisherigen Erwerbsleben.“ Sie erhalten weiterhin die gewohnten Leistungen, müssen aber auch Beiträge zahlen.
Krankenversicherung in Deutschland für Rentner:
- Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Wenn Sie die sogenannte Vorversicherungszeit (in der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens mindestens 90% der Zeit gesetzlich versichert waren) erfüllen, sind Sie als Rentner pflichtversichert.
- Beiträge: Der Beitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (aktuell 14,6%) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung trägt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und der kassenindividuellen Zusatzbeiträge. Sie zahlen die andere Hälfte.
- Beitragsbemessung: Die Beiträge werden aus Ihrer gesetzlichen Rente, Betriebsrenten und ähnlichen Versorgungsbezügen sowie aus Arbeitseinkommen (z.B. aus einem Minijob über 538 Euro, oder Selbstständigkeit) berechnet. Für Minijobs bis 538 Euro fallen in der Regel keine Beiträge an.
- Leistungen: Sie haben Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, außer auf Krankengeld. Dazu gehören Arzt- und Krankenhausbehandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen und viele Gesundheitskurse.
- Freiwillige Krankenversicherung: Wenn Sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllen (z.B. langjährig privat versichert waren), können Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
- Beiträge: Hier werden alle Ihre Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen (Rente, Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc.). Sie zahlen den vollen Beitragssatz. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt auf Antrag einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen.
- Private Krankenversicherung: Waren Sie vor Renteneintritt privat versichert, bleiben Sie in der Regel privat versichert. Die Beiträge ändern sich nicht grundsätzlich durch den Rentenbezug. Ein Krankentagegeld endet in der Regel mit Rentenbeginn.
Pflegeversicherung für Rentner:
- Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Sie als Rentner in der Regel allein tragen. Der Beitragssatz liegt bei 3,6% (Stand 2024). Für Kinderlose, die nach dem 31.12.1939 geboren wurden und das 23. Lebensjahr vollendet haben, kommt ein Beitragszuschlag von 0,6% hinzu.
Zusätzliche Leistungen der Krankenkassen:
Viele Krankenkassen bieten spezielle Programme und Leistungen für Rentner an, die über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehen:
- Gesundheitskurse: Zuschüsse oder kostenlose Kurse für Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, z.B. Rückenschule, Yoga, Nordic Walking, Gedächtnistraining.
- Vorsorgeuntersuchungen: Zusätzliche oder erweiterte Check-ups.
- Zusätzliche Impfungen: Über die Standardimpfungen hinaus.
- Heilpraktikerleistungen/Alternative Medizin: Teilweise Zuschüsse.
- Bonusprogramme: Für aktive Gesundheitsvorsorge.
- Medizinische Beratungsdienste: Telefonische Hotlines oder Online-Angebote.
Wichtiger Tipp: Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über deren spezifische Angebote für Rentner.
Spezielle Hinweise für EU-Rentner
Wenn Sie als Rentner in Deutschland krankenversichert sind und Ihren Wohnsitz in ein anderes EU/EFTA-Land verlegen oder als Rentner in einem EU/EFTA-Land leben und eine deutsche Rente beziehen, gelten besondere europäische Regelungen:
- Wohnsitzverlegung innerhalb der EU/EFTA: Wenn Sie als deutscher Rentner Ihren dauerhaften Wohnsitz in ein anderes EU/EFTA-Land verlegen, bleiben Sie in der Regel in Deutschland krankenversichert, wenn die deutsche Rente Ihre Hauptrente ist. Sie erhalten dann in Ihrem Wohnland Gesundheitsleistungen nach den dortigen Bestimmungen. Dafür benötigen Sie das Formular S1 (früher E121), das Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse beantragen. Dieses Formular berechtigt Sie zur Gesundheitsversorgung in Ihrem neuen Wohnland, als wären Sie dort versichert.
- Rentenbezug aus verschiedenen EU-Ländern: Die Zuständigkeit für die Krankenversicherung richtet sich in der Regel nach dem Land, in dem Sie die längste Versicherungszeit absolviert haben oder in dem Sie die höchste Rente beziehen.
- Leistungen im Gastland: Sie haben Anspruch auf alle Sachleistungen des Gesundheitssystems Ihres Wohnlandes, als wären Sie dort versichert. Die Kosten werden zwischen den Ländern verrechnet.
- Geplante Behandlungen: Für geplante medizinische Behandlungen in einem anderen EU-Land gibt es spezielle Regelungen (Formular S2).
- Ungeplante Behandlungen im Urlaub: Für vorübergehende Aufenthalte in anderen EU-Ländern (z.B. Urlaub) nutzen Sie weiterhin Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
- Auslandsrenten und Beiträge: Auch auf Renten aus dem Ausland können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland anfallen, wenn Sie in Deutschland versicherungspflichtig sind. Sie müssen solche Renten Ihrer Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung melden.
Wichtiger Tipp für EU-Rentner: Die Regelungen sind komplex und hängen von Ihrer individuellen Situation ab (Nationalität, Wohnsitz, Rentenbezugsquellen). Es ist unerlässlich, sich frühzeitig und umfassend von Ihrer deutschen Krankenkasse und/oder der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) beraten zu lassen, bevor Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Auch die Verbraucherzentralen bieten hierzu Beratung an.
Bleiben Sie aktiv, kümmern Sie sich um Ihre Gesundheit und informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten in Bezug auf die Krankenversicherung im Ruhestand!
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