In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten, die dazu dienen, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen finanziell abzusichern. Das System ist komplex, aber ich versuche, es dir so einfach wie möglich zu erklären.
Grundsätzlich unterscheidet man drei Hauptkategorien von Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung:
- Altersrenten: Wenn du ein bestimmtes Alter erreicht hast.
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrenten): Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst.
- Hinterbliebenenrenten: Wenn eine nahestehende Person (Ehepartner, Elternteil) stirbt und du finanziell von ihr abhängig warst.
Schauen wir uns jede Kategorie im Detail an:
1. Rentenarten (Altersrenten)
Diese Rentenart erhältst du, wenn du ein bestimmtes Alter erreicht hast und eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllst.
Regelaltersrente (die „normale“ Rente):
- Worum geht’s? Das ist die klassische Altersrente, die du erhältst, wenn du die gesetzlich festgelegte Regelaltersgrenze erreicht hast.
- Voraussetzungen:
- Erreichen der Regelaltersgrenze (wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, je nach Geburtsjahrgang). Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (das heißt, du musst mindestens 5 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben).
- Besonderheit: Du kannst diese Rente abschlagsfrei bekommen.
- Voraussetzungen:
- Altersrente für langjährig Versicherte (oft „Rente ab 63“ genannt):
- Worum geht’s? Diese Rente ermöglicht es dir, früher in Rente zu gehen, wenn du besonders viele Versicherungsjahre gesammelt hast.
- Voraussetzungen:
- Erreichen eines bestimmten Lebensalters (z.B. für Jahrgänge ab 1964 ist der früheste Bezug mit 63 Jahren möglich).
- Erfüllung einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, aber auch Anrechnungszeiten wie z.B. Zeiten der Kindererziehung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit).
- Besonderheit: Wenn du diese Rente vor der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmst, musst du in der Regel Abschläge in Kauf nehmen. Das heißt, deine monatliche Rente fällt geringer aus. Für jeden Monat, den du früher in Rente gehst, gibt es einen dauerhaften Abschlag von 0,3%.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (oft „Rente mit 63/64/65 nach 45 Beitragsjahren“ genannt):
- Worum geht’s? Hier kannst du noch früher in Rente gehen, sogar abschlagsfrei, wenn du eine extrem lange Versicherungszeit hast.
- Voraussetzungen:
- Erreichen eines bestimmten Lebensalters (dieses Alter steigt schrittweise an; zum Beispiel können Jahrgänge ab 1964 diese Rente abschlagsfrei erst mit 65 Jahren beziehen).
- Erfüllung einer Wartezeit von mindestens 45 Jahren (hierzu zählen hauptsächlich Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, aber auch bestimmte andere Zeiten, wie z.B. Zeiten der Kindererziehung oder des Bezugs von Arbeitslosengeld I).
- Besonderheit: Diese Rente ist für die meisten Jahrgänge abschlagsfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
- Worum geht’s? Wenn du schwerbehindert bist (Grad der Behinderung von mindestens 50), kannst du unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls früher in Rente gehen.
- Voraussetzungen:
- Erreichen eines bestimmten Lebensalters (dieses Alter wird schrittweise angehoben).
- Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren.
- Der Schwerbehindertenstatus muss zum Rentenbeginn vorliegen.
- Besonderheit: Du kannst diese Rente abschlagsfrei beziehen, wenn du die für deinen Geburtsjahrgang geltende Altersgrenze erreicht hast (die niedriger ist als die Regelaltersgrenze). Ein noch früherer Bezug ist mit Abschlägen möglich.
2. Rentenarten (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit )(Erwerbsminderungsrenten)
Diese Renten sind für Menschen gedacht, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
- Rente wegen voller Erwerbsminderung:
- Worum geht’s? Du bekommst diese Rente, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst – und zwar in keiner Tätigkeit, auch nicht in einer theoretisch möglichen.
- Voraussetzungen:
- Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung.
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren.
- Innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (sogenannte 3/5-Regelung). Es gibt Ausnahmen, z.B. für Berufsanfänger.
- Besonderheit: Die Rentenversicherung prüft genau, ob und in welchem Umfang du noch erwerbsfähig bist, oft mithilfe von Gutachten. Vorrang hat immer die Rehabilitation, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung:
- Worum geht’s? Diese Rente erhältst du, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer noch zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag arbeiten kannst.
- Voraussetzungen: Wie bei der vollen Erwerbsminderungsrente, aber mit weniger starker Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.
- Besonderheit: Du kannst diese Rente zusätzlich zu einem Teilzeitjob beziehen. Die Höhe der Rente beträgt in der Regel die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung.
3. Rentenarten (Hinterbliebenenrenten)
Diese Renten sollen den finanziellen Verlust ausgleichen, wenn eine wichtige Bezugsperson stirbt und du von deren Einkommen abhängig warst.
- Witwen-/Witwerrente:
- Worum geht’s? Sie wird an hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gezahlt, wenn der verstorbene Partner Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.
- Voraussetzungen:
- Der verstorbene Partner muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss zum Zeitpunkt des Todes bestanden haben (Ausnahme: Witwenrente nach Scheidung, wenn Kinder erzogen werden).
- Es gibt die kleine Witwen-/Witwerrente (begrenzt auf 24 Monate, wenn bestimmte Voraussetzungen wie Kindererziehung oder hohes Alter nicht erfüllt sind) und die große Witwen-/Witwerrente (zeitlich unbegrenzt, wenn du z.B. Kinder erziehst, über 47 Jahre alt bist oder erwerbsgemindert bist).
- Besonderheit: Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen wird in der Regel auf die Rente angerechnet.
- Waisenrente (Halbwaisen- und Vollwaisenrente):
- Worum geht’s? Diese Rente wird an Kinder gezahlt, wenn ein Elternteil (Halbwaisenrente) oder beide Elternteile (Vollwaisenrente) verstorben sind und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.
- Voraussetzungen:
- Der verstorbene Elternteil muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
- Das Kind ist noch nicht 18 Jahre alt. Oder: Das Kind ist unter 27 Jahre alt und befindet sich in Schul- oder Berufsausbildung, studiert, leistet einen Freiwilligendienst oder ist wegen einer Behinderung nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen.
- Besonderheit: Die Waisenrente soll den fehlenden Unterhalt ausgleichen.
- Erziehungsrente:
- Worum geht’s? Diese Rente erhalten geschiedene Ehepartner, die ein Kind erziehen, wenn ihr geschiedener Partner stirbt und sie dadurch keinen Anspruch auf Witwenrente haben, weil die Ehe geschieden ist.
- Voraussetzungen:
- Die Ehe muss geschieden sein.
- Der Verstorbene hatte die Wartezeit erfüllt.
- Der hinterbliebene Partner darf nicht wieder geheiratet haben.
- Der hinterbliebene Partner erzieht ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Partners, das noch nicht 18 Jahre alt ist.
- Der hinterbliebene Partner muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren durch eigene Beitragszahlungen erfüllt haben.
- Besonderheit: Die Erziehungsrente ist eine eigene Leistung der Rentenversicherung und keine Hinterbliebenenrente im eigentlichen Sinne, da sie sich nicht von den Ansprüchen des verstorbenen Partners ableitet, sondern von eigenen Ansprüchen.
Was noch wichtig ist bei den Rentenarten:
- Rentenpunkte (Entgeltpunkte): Die Höhe deiner Rente hängt maßgeblich von den Rentenpunkten ab, die du während deines Arbeitslebens gesammelt hast. Je mehr du verdienst und Beiträge zahlst, desto mehr Rentenpunkte sammelst du.
- Wartezeit: Das ist die Mindestversicherungszeit, die du erfüllen musst, um überhaupt einen Anspruch auf eine Rente zu haben. Hier zählen nicht nur Beitragszeiten, sondern auch andere Zeiten wie Kindererziehung oder Krankheit.
- Abschläge: Wenn du vor der Regelaltersgrenze in Rente gehst und die Bedingungen für die abschlagsfreie Rente nicht erfüllst, wird deine Rente dauerhaft gekürzt.
- Zuschläge: Wenn du nach Erreichen deiner Regelaltersgrenze weiterarbeitest und deine Rente nicht sofort beantragst, erhältst du für jeden weiteren Monat einen Zuschlag auf deine Rente.
- Grundrente: Seit 2021 gibt es die Grundrente. Das ist kein eigenständiger Rententyp, sondern ein Zuschlag zur bestehenden Rente. Wer mindestens 33 Jahre lang Rentenbeiträge, Berücksichtigungszeiten (z.B. für Kindererziehung oder Pflege) oder Anrechnungszeiten (z.B. wegen Krankheit) gesammelt hat und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, kann davon profitieren, um eine höhere Rente zu erhalten. Es wird geprüft, ob man bedürftig ist.

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